Häufige Fragen unserer Kunden
Was gehört in einen Container für Bauschutt?
- Ziegel
- Dachziegel
- reiner Betonabbruch
- Fliesen und Keramik
- Mörtel oder Putzreste
Was darf nicht in einen Container für Bauschutt?
Alle nicht mineralischen Bestandteile wie:
- Holz
- Folie
- Tapeten
- Kabel
- Isolier- und Dämmstoffe
- PVC-Rohre
- Teppiche
- Gipskarton
- Gasbeton
- Sonderabfälle (Lacke, Farben)
- Schrott
- Dachpappe
- Metalle
- Türen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Anhaftungen wie z.B. Teer
- Öfen u. Schornsteine mit Rußanhaftungen
Was gehört in einen Container für Baustellenmischabfälle?
- Kabel und Rohre
- Holz
- Kunststofffolien und Eimer (restentleert)
- Glas
- Kunststoffe
- Gips- und Rigipsplatten, Gasbeton in kleinen Mengen
- Tapetenreste
Was darf nicht in einen Container für Baustellenmischabfälle?
- Dachpappe
- Isolier- und Dämmstoffe
- Asbestabfälle
- Eternitplatten
- Lacke, Farben, Öle
- Elektrogeräte
- Grünabfälle
- Gips- und Rigipsplatten, Gasbeton in größeren Mengen
Wo darf ich den Container aufstellen lassen?
- Auf privaten Grundstücken
- Auf der Straße (der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden)
- Bei Aufstellung von Abrollcontainern im öffentlichen Bereich muss der Kunde eine Stellgenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Nicht auf Gehwegen, außer es liegen besondere Bedingungen vor.
- Nicht auf Radwegen
Der Container wird nicht voll?
Es wird nur der tatsächliche Inhalt in Kubikmetern berechnet.
Sollen Abfälle getrennt werden?
- Wenn möglich: ja
- Trennung nach Abfallarten (kostengünstigere Entsorgung)